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 Betreff des Beitrags: Re: Die sieben Irrtümer bezüglich der LärmVibrationsArbSchV
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 08:38 
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Administrator

Registriert: 18.06.2001, 01:00
Beiträge: 7652
klauston hat geschrieben:
Aber bis jetzt hab ich noch keine reale und vernünftige Lösung erhalten.


Es gibt Leute, die definieren Begriffe wie "real" und "vernünftig" anders. Und deren Sicht der Dinge steht im Bundesgesetzblatt.




Man kann diese andere Sicht der Dinge ignorieren. Für den Tontechniker ist das sehr risikolos - und wenn er sich einen Gehörschaden zuzieht, dann verklagt er halt seinen Arbeitgeber auf eine Berufsunfähigkeitsrente (und damit hat er sehr gute Chancen, denn sein Arbeitgeber hat bezüglich "real" und "vernünftig" mutmaßlich auch die branchenübliche Definition verwendet...)


Für Personen, die in Arbeitgeberpositionen sind, ist die Sache vergleichsweise ungemütlich. Man könnte sich jetzt an einer entsprechenden rechtlichen Konstruktion versuchen: Das Vermögen gehört einer anderen GmbH als derjenigen, die als Arbeitgeber auftritt, Strohmann als Geschäftsführer, weil man bei deliktischer Handlung immer ganz schnell mit der Durchgriffshaftung kommt.

Oder man nimmt sich halt des Problems an und sucht nach Lösungen. Die nicht durchgängig einfach und bequem sein werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Die sieben Irrtümer bezüglich der LärmVibrationsArbSchV
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 08:46 
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Verifizierter Teilnehmer

Registriert: 20.09.2004, 17:29
Beiträge: 3853
Wohnort: München
Man muss es auch mal so sehen: Je praxisferner solche Regelungen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich jemand daran hält.

Die ganzen Vorschriften kommen ja aus dem Arbeitsschutz, also auch - und vor allem - aus der Industrie. Hier gibt es Maschinen, die auf Dauer zu laut sind. Da ist das verständlich, wenn Menschen geschützt werden sollen. Schall ist dort ein lästiges Nebenprodukt bei der Produktion. Wenn man den Schall reduziert, dann freuen sich alle.

Auf Bühnen allerdings ist das doch anders. Schall ist hier kein Nebenprodukt, sondern das Ergebnis der Produktion. Wenn man das reduziert, muss man sich fragen, inwieweit man das Produkt damit reduziert. Musikinstrumente erzeugen Schall, manchmal auch einen etwas lauteren. Wer mit Schallkabinen oder mit elektronischen Abnehmern kommt, der verfälscht den Klang, somit das Instrument und die gesamte Musik.
Klar gibt es auch übertriebene Lautstärken und es ist gut, wenn hier mal ein Umdenken stattfindet. Aber ob man nicht damit am Ziel vorbeischiesst? Bei der Erstellung der Regeln hat vermutlich keiner an die Veranstaltungstechnik gedacht. Aber für den Bergbau und bei der Bundeswehr gibts Ausnahmen, sprich die entsprechenden Lobbyisten. VT ist einfach zu unbedeutend, als daß man hier eine eigene praxisnähere Regelung erarbeitet...

Wie gesagt: Arbeitsschutz. Wer also als Industriearbeiter seinen Lohn bei der Produktion verdienen muss, der sollte natürlich nicht noch von lärmenden Maschinen geschädigt werden. Wer aber Musik macht, der macht das mehr oder weniger freiwillig. Der Berufsmusiker weiß seit er damit angefangen hat, daß es mal laut werden kann. Wer das nicht will, wechselt das Genre, die Auftrittsart (mehr Studio als Bühne) oder das Instrument... Ein Fabrikarbeiter wird mehr oder weniger gezwungen, die Maschinen zu bedienen. Tut er es nicht, wird er abgemahnt und entlassen.

Ich fände es daher sinnvoll, wenn für die VT-Branche eine eigene Regelung gefunden wird. (Aber dazu wirds wohl nicht kommen...)

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 Betreff des Beitrags: Re: Die sieben Irrtümer bezüglich der LärmVibrationsArbSchV
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 08:57 
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Verifizierter Teilnehmer

Registriert: 20.09.2004, 17:29
Beiträge: 3853
Wohnort: München
ADMIN hat geschrieben:
Für den Tontechniker ist das sehr risikolos - und wenn er sich einen Gehörschaden zuzieht, dann verklagt er halt seinen Arbeitgeber auf eine Berufsunfähigkeitsrente

Na, das finde ich jetzt doch wieder zu einfach.
Ein Tontechniker arbeitet mit Schall. In den meisten Fällen hat er es auch noch in der Hand, für sich und seine Abhöre entsprechend lauter oder leiser zu machen.
Die Eigenverantwortung wird in den letzten Jahren zunehmend vor Gericht betont. Man muss im Winter von Schneefall und rutschigen Verhältnissen ausgehen und auf den Livebühnen von lauterer Musik.
Natürlich muss der Grundstückseigentümer dann den Gehweg räumen und bei Eis streuen, aber nicht 24 Stunden. Und so eine praxisnähere Regelung sollte sich bei den Tontechnikern auch finden lassen...

Und mal abgesehen davon. Es ist sehr schwierig zu beweisen, daß ein Hörschaden von einem bestimmten Verursacher kommt, vor allem, wenn man jahrelang mit der Materie zu tun hat, womöglich noch bei verschiedenen Auftraggebern/Arbeitgebern. Und wer weiß, ob der Hörschaden nicht ursächlich damit zusammenhängt, daß der Tontechniker in seiner Freizeit laufend mit mp3-Playern rumläuft und daheim oder im Auto die Anlage ordentlich hochdreht....

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 Betreff des Beitrags: Re: Die sieben Irrtümer bezüglich der LärmVibrationsArbSchV
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 10:16 
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Registriert: 01.03.2006, 19:23
Beiträge: 119
Wohnort: Hamburg
Spricht denn was dagegen das man den Monitorplatz in ein Plexiglaskabine packt? Achtung, hier fragt der ahnungslose Lichttechniker :-D
Das wäre optisch vertretbar die Sicht zur Bühne bleibt, somit wäre der Platz des Monitormischer safe. Die Bühnencrew muss angepassten Gehörschutz tragen,
bekommt so ungefähr mit was tontechnisch passiert (zumindest ein Signal da ist oder nicht, die qualitative Bewertung ist natürlich nicht 100%ig gegeben...). Das ist ja nun nicht sooo Praxisfern? Oder?

Aber, was machen mit dem FoH-Mann? Ok, der hat es so gesehen ja in der Hand, aber ich denke auch nicht immer das letzte Wort was die Lautstärke betrifft...kommt wohl auf das Beschäftigungsverhältnis an.
Wenn ich das so an Festivals denke bei denen man sich am FoH dermaßen anschreien muss um irgendwas zu verstehen.

Und dazu möchte ich nochmal einen neuen Aspekt in die Diskussion werfen: die Kommunikation der Crew auf lauten Bühnen.
Denn wenn man mit normalen Funken und leichten Headsets oder noch schlimmer nur rasierern arbeitet, schreit man ja nochmal über den Krach auf der Bühne drüber...ätzend.
Selbiges an der Intercom. Soweit möglich nutzen wir Skype als Intercom, aber auf der Bühne bei Umbauten floppt das natürlich.
Wir hatten dieses Jahr in Wacken neue Headsets von Riedel, wir haben sie Formel1-Headsets getauft, die sind echt mal eine großartige Verbesserung. Aber auch nicht billig.
Die dämpfen den Schall angenehm, und durch die gerichteten Mikros kann man auch die Lautstärke der Funke in aktzeptablen Grenzen halten.
Denn unter dem Headset noch ein HearSafe weil die Funke so laut sein muss...das schockt mal garnicht...

Die Frage ist, welche Company die Kohle für gute Headsets wirklich freimacht...denn die sind auch in der Vermietung teuer.


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 Betreff des Beitrags: Re: Die sieben Irrtümer bezüglich der LärmVibrationsArbSchV
BeitragVerfasst: 29.10.2009, 13:40 
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Verifizierter Teilnehmer

Registriert: 10.08.2005, 12:58
Beiträge: 4407
schmiddy hat geschrieben:
Spricht denn was dagegen das man den Monitorplatz in ein Plexiglaskabine packt? Achtung, hier fragt der ahnungslose Lichttechniker :-D
Das wäre optisch vertretbar die Sicht zur Bühne bleibt, somit wäre der Platz des Monitormischer safe. Die Bühnencrew muss angepassten Gehörschutz tragen,
bekommt so ungefähr mit was tontechnisch passiert (zumindest ein Signal da ist oder nicht, die qualitative Bewertung ist natürlich nicht 100%ig gegeben...). Das ist ja nun nicht sooo Praxisfern? Oder?


Hmmm, man merkt, das das von ei nem Lichtler kommt.

man kann nur wirklich gut arbeiten, wenn man auf der Bühne ist, gut sieht und auch mitbekommt, was da wirklich abgeht.
Dazu gehört auch das Hören von möglichen Problemen.
Es hat ja bis dato meiner Meinung nach gut funktioniert.

Es wollen ja nicht diejenigen die arbeiten das leiser haben, sondern ein Gesetzgeber, der keine Ahnung davon hat.

Eigentlich sollte man wirklich mal hergehen und alle sinnlosen Gesetze konsequent durchziehen.
DAnn werden die Probleme ganz schnell klar.

Es würde da definitiv zu Absagen von Konzerten kommen.

ganz interessant ist in dem Zusammenhang, das vor 1 oder 2 Jahren diese Diskussion in Österreich offen über die klassischen Orchester geführt wurde.

Da wurde ganz klar von den Orchesterverantwortlichen gesagt, das sich das Orchester nicht an diese Gesetze halten wird, oder es werden viele Stücke einfach nicht mehr gespielt.

Wieso können diese das ganz offen sagen , aber wir sollten uns daran halten???

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