|
Ich weiß nur, wie es bei mir ist.
laut Auskunft meines Steuerberaters gilt bei mir " Adresse REchnungsempfänger "
In meinem Fall: Wenn mein Rechnungsempfänger im Ausland sitzt, dann ohne MWST. Ist dieser im EU Raum, dann wird die UID angegeben, mit dem vermerk, das die Steuerschuld den Rechnungsempfänger trifft ( was es ja sonst auch tut ) In diesem Fall geht es nur darum, das dieser bei seinem Finanzamt eine "ZM " ( Zusammenfassende Meldung " abgeben muß, wenn er UID Rechnungen bekommt. übrigens auch der Rechnungsleger muß die ZM abgeben !!!!
Wenn überhaupt Ausland, dann auch ohne MWST.
Es ist allerdings unerheblich, ob die Leistungen im In oder Ausland erbracht wurden, es gilt die Adresse Des Rechnungsempfängers !!!!
So, das wäre ja einfach, ABER:
Es ist vollkommen unterschiedlich, welche regelung gilt, denn diese hängt vom Gewerbeschein ab. Sind zwar Europäische Normen, es gibt aber deutliche Unterschiede, ob man Gewerbeschein als Messebauer, Beleuchter/Beschaller ( in meinem Fall ) oder als sonstwas hat.
Eine seriöse Auskunft kann nur der Steuerberater geben, wenn er weiß, um welchen Gewerbeschein es sich handelt
Denn erst damit kann er feststellen, in welche "Rubrik" des Finanzgesetzes man reinfällt und erst dort steht, wie das für diesen Bereich geregelt ist!!!!
Finanzämter sind mit solchen Auskünften überfordert. Das hängt daran, das die für die Auskünfte die Verantwortung übernehmen müßten ( Der Herr hat gesagt...)
Das tun die aber nicht. Wenn jedoch ein Steuerberater dies feststelllt und man das argumentieren kann, dann ist alles gut. Denn dann müßen die nicht denken, eigenverantwortlich handeln sondern können vorgefertigten Argumenten folgen, bei denen sie nur mit JA oder NEIN arbeiten müßen ( das ist kein Scherz, so hat es mir mein Steuerberater plausibel erklärt )
_________________
|